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Kultur: Der Bundesverband Freie Darstellende Künste spricht sich für faire Honorare aus

Um dem chronischen Geldmangel in der freien Theaterszene zu begegnen, hat der Bundesverband Freie Darstellende Künste (vormals Bundesverband Freie Theater) auf seinem Bundeskongress im Oktober 2015 eine verbindliche Empfehlung zur Honoraruntergrenze ausgesprochen.

Die Kulturproduktion in Deutschland findet laut Deutschem Kulturrat zu über 50% durch freiberufliche Tanz- und Theaterschaffende statt. Auch die Enquete Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages unterstrich in ihrem Abschlussbericht 2008 die Innovationskraft und Bedeutung, die von der “freien Szene” ausgeht, mahnte dabei aber die eklatante Unterfinanzierung der künstlerischen Honorar- und Produktionsmittel an.

Denn dem großen Engagement und der (inter-)nationalen Relevanz der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler stehen prekäre Arbeitsbedingungen gegenüber. Selbst in öffentlich geförderten Projekten sind laut Bundesverband Stundenlöhne um die 3 Euro keine Seltenheit.

Die Empfehlung des Bundesverbandes orientiert sich an den Mindestgagen an den städtischen und staatlichen Bühnen und sieht eine Honoraruntergrenze von aktuell 2.150 Euro pro Monat vor.