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Neu: Freiwillige Versicherung freier Künstler über die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) hat beschlossen, selbständigen Bühnenkünstlern der freien Tanz- und Theaterszene und Bühnenkünstlern, die selbständig an Theatern arbeiten, ab 1. Januar 2017 die freiwillige Versicherung zu ermöglichen.

Diese zusätzliche Renten-Versicherung war bisher nur den abhängig Beschäftigten am Theater möglich und ist eine wertvolle Ergänzung zur allgemeinen Versicherung über die Deutsche Rentenversicherung.

Freiwillig versichern können sich ab sofort professionell arbeitende Tanz- und Theaterschaffende, die unabhängig vom Vorliegen einer eigenen Spielstätte einzeln oder im Zu- sammenschluss („freie Gruppen“) Projekte der freien Tanz- und Theaterszene in den Genres Sprechtheater, Musiktheater, Tanztheater, Kinder- und Jugendtheater und Performance entwickeln oder choreographieren und aufführen.

Dabei gilt die Mitgliedschaft in einem der Landesverbände freier Theater als Indiz für die Zugehörigkeit zur freien Tanz- und Theaterszene. Erwerbsmäßig ist die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit, wenn dadurch regelmäßig ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900 Euro erreicht wird. Dauerhaft ist sie, wenn sie mit Gewinnerzielungsabsicht regelmäßig über eine Dauer von drei Jahren in der freien Tanz- und Theaterszene nachgewiesen werden kann. Diese Voraussetzungen gelten in der Regel durch den Nachweis der Versicherung in der Künstlersozialkasse als erfüllt. Damit haben auch frühere Pflichtversicherte, die die Weiterversicherung versäumt haben, die Möglichkeit des Wiedereintritts in die Bühnenversorgung.

Weitere Informationen: www.buehnenversorgung.de