Wissenswertes für Kulturschaffende über die Künstlersozialkasse
Fred Janssen, Mitarbeiter der Künstlersozialkasse im Bereich Beratung, wird über alle für Künstler relevanten Aspekte zum Thema referieren.
Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen.
Die Künstler und Publizisten brauchen nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind damit so günstig gestellt wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Kunst- und Publizistikverwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage, Eigenwerber) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Themen des Vortrags:
· Allgemeines, Finanzierung, Zuständigkeiten
· Versicherungsvoraussetzungen
· Kunstbegriff
· Berufsanfängerstatus
· voraussichtliches Arbeitseinkommen / Geringfügigkeit
· Versicherungsfreiheitstatbestände
· Beitragsfreiheit
· Gestaltungs- / Wahlmöglichkeiten in der Krankenversicherung
· Hinzuverdienstmöglichkeiten
· private Krankenversicherung
· Beitrags- / Zuschussberechnung
Freitag, 22. Januar 2016
16:00 – 19:00 Uhr, inkl. Pause
Maximal 25 TeilnehmerInnen
Pathos Atelier. Dachauer Str. 112, 80636 München
Anmeldung mit kurzem Motivationsschreiben an l.tomi@tanzbueromuenchen.de. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Eine Veranstaltung im Rahmen des Workshop Forums des Tanzbüro München, in Kooperation mit dem Pathos Theater.
Tanzbüro München wird getragen durch die GbR Schulte-Aladag & Wurm
in Kooperation mit dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.